Für die Kursstufe gibt es kein verbindliches BoGy- Praktikum mehr. Aufgrund des Wegfalls des verpflichtenden Bogy-Praktikums in der Klassenstufe 10 im vergangenen Schuljahr haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit nach Absprache ein freiwilliges Berufspraktikum durchzuführen, insofern keine schulorganisatorischen Gründe dagegen sprechen. Dazu muss das Praktikum bei der Schule beantragt und nach Beendigung bescheinigt werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, ein Praktikum im Zeitraum der Studienfahrten zu absolvieren. Freiwillige Praktika können in den Ferien oder in Ausnahmefällen auf Antrag während der Schulzeit gemacht werden.
Eine Bestätigung (entweder die Teilnahmebestätigung der Firma oder das Formular der Schule) muss in der Schule eingereicht werden.